Geschwister-Regelung gesichert!

Gute Nachrichten für Hamburgs angehende Erstklässler und Familien:

Das Schulgesetz wurde am 28. März 2012 klargestellt: Die Geschwister-Regelung ist damit für die Einschulung in der Grundschule festgeschrieben. Gleichzeitig wurden die Anmeldeverbünde als Einschulungskriterium aus dem Schulgesetz gestrichen. Herzlichen Glückwunsch und Dank an alle engagierten Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Das Ergebnis ist zugleich ein Beleg dafür, dass unser WWL-Elternnetzwerk weiter an Gewicht gewonnen hat: Waren gegen die Primarschul-Pläne der damaligen Schulsenatorin Goetsch noch zweieinhalb Jahre Arbeit der Volksinitiative vom Mai 2008 bis zum 18. Juli 2010 erforderlich, um die Anliegen der Eltern und Familien durchzusetzen, brauchte es von der ersten WWL-Info-Mail zum Thema Geschwister-Regelung und unserer Kritik am Kriterium der Anmeldeverbünde bis zur entsprechenden Klarstellung des Schulgesetzes in der Bürgerschaftssitzung am 28.3.2012 nur noch 6 Wochen.

Die Debatte in der Bürgerschaft war gleichwohl lebhaft, wie Sie den folgenden Aufzeichnungen im Bürgerschafts-TV vom Mittwoch entnehmen können:

Bürgerschafts-TV v. 28.3.2012: Rede Dr. Scheuerl zum Zickzack-Kurs des Schulsenatorshttp://youtu.be/v2ikAjABKeM

Bürgerschafts-TV v. 28.3.2012: kurze Erwiderung auf die Rede des Schulsenatorshttp://youtu.be/IgLj6TwfN0Q

Die Geschwister-Regelung gilt also ab sofort wieder und ist auch für die Verteilung der Erstklässler zum Sommer 2012 anzuwenden.

Damit ist die von Senator Rabe im Dezember 2011 heraufbeschworene Krise abgewendet: Schulsenator Rabe hatte mit seiner „Handreichung zur Organisation der Aufnahme in Klasse 1“ für die Kinder, die Ende Januar für die 1. Klasse ab Sommer 2012 angemeldet worden sind, angeordnet, dass diese erstmals nicht mehr automatisch einen Platz an der Grundschule erhalten sollten, an der auch ihre älteren Geschwister sind, sondern nur einen Platz an einer Grundschule im sog. Anmeldeverbund ihrer Wohnadresse erhalten sollten. Bisher war unter Pädagogen und Schulexperten anerkannt, dass die in § 42 Abs. 7 Satz 3 des Hamburgischen Schulgesetzes (HSchulG) ausdrücklich angesprochene vorrangige Berücksichtigung von Geschwisterkindern bei der Anmeldung familienpolitisch wünschenswert ist (so ausdrücklich die Gesetzesbegründung in Drs. 19/3195 zu § 42 Abs. 4 Satz 3 HSchulG). Damit sollte jetzt nach dem Willen von Schulsenator Rabe Schluss sein. Im Amtsdeutsch der Handreichungen hieß das so: „Die übrigen Kriterien („Geschwisterkinder“, „Schulweglänge“, „Hilfskriterien“) werden im darauf folgenden Schritt nur im Hinblick auf solche Kinder berücksichtigt, die zum eigenen Anmeldeverbund gehören.“ (a. a. O., S. 8 )

Mit der Klarstellung des Schulgesetzes vom 28. März 2012 ist das Thema vom Tisch. Herzlichen Glückwunsch und Dank an alle engagierten Mitstreiterinnen und Mitstreiter!