Das Volksgesetzgebungsverfahren

Drei Schritte für eine bessere Zukunft unserer Kinder.

1. Volksinitiative: erfolgreich im November 2008

2. Volksbegehren: erfolgreich im November 2009

3. Volksentscheid: Mit Ihrer Hilfe erfolgreich im Juli 2010!

Zum Verständnis des Volksgesetzgebungsverfahrens:

Das Hamburger Volksgesetzgebungsverfahren ist 3-stufig aufgebaut:

Die erste Stufe, die Volksinitiative, haben wir im November 2008 erfolgreich gemeistert und mehr als 21.000 Unterschriften gegen die geplante Schulreform gesammelt (erforderlich waren mind. 10.000 Unterschriften).

In der zweiten Stufe des Volksgesetzgebungsverfahrens, dem Volksbegehren, mussten wir innerhalb von 3 Wochen (28. Oktober – 17. November 2009) rund 62.000 Unterschriften sammeln, um diese Reform zu stoppen.
Diese Stufe hielten wir für sehr entscheidend, zumal es den Druck auf die Politik in Hamburg noch weiter deutlich erhöhen würde.
Ist das Volksbegehren war mit 184.500 Unterschriften erfolgreich und die Hamburger Bürgerschaft hatte vier Monate Zeit, darüber zu entscheiden, ob sie die Forderungen des Volksbegehrens umsetzt bzw. die eingeleiteten Planungen zur Primarschulreform stoppt. Die Bürgerschaft hat die Forderungen des Volksbegehrens nicht umgesetzt, sodass wir als dritte Stufe den Volksentscheid durchführen werden. Der Volksentscheid wird jetzt wie eine Bundestags- oder Bürgerschaftswahl vom Landeswahlamt organisiert. Erforderlich sind 1/5 der Wählerstimmen, also rund 240.000 Stimmen; hört sich auf den ersten Blick viel an, ist aber angesichts einer Zahl von über 180.000 Schülern in Hamburg und weit mehr als 300.000 direkt betroffenen Eltern sowie zahlreichen Familienangehörigen ohne weiteres zu meistern.

Volksgesetzgebung ist verbindlich

Seit Dezember 2008 ist die Volksgesetzgebung für den Senat und die Bürgerschaft verbindlich. Das heißt, wenn wir erfolgreich sind, ist der Senat laut Hamburger Verfassung verpflichtet, unsere Forderungen umzusetzen.

Volksentscheid „bricht“ normales Gesetz

Sollten CDU und GAL noch während unseres Volksgesetzgebungsverfahrens das Primarschul-Gesetz verabschieden, heißt das nicht, dass dieses Gesetz Bestand hat. Die Bürgerschaft muss das Primarschul-Gesetz rückgängig machen, wenn unser Volksgesetzgebungsverfahren gegen diese Schulreform erfolgreich ist.

Wie stimme ich richtig ab?

So wird der Stimmzettel aussehen: