Anteil der von Schulen abgelehnten Schüler steigt!

Bei der diesjährigen Anmlederunde für die 1. und 5. Klassen ist der Anteil der an ihrer Wunschschule abgelehnten Erst- und Fünftklässler gegenüber dem Vorjahr erheblich angestiegen.

Die Zahlen sind alarmierend: Die Schulbehörde hat nach einer Pressemitteilung des Senats vom 4. April 2012 die Anmeldungen von insgesamt 1.517 Schülerinnen und Schülern an ihrer Erstwahl-Schule abgelehnt und die Kinder an andere Schulen verwiesen.

Im Einzelnen:

An den Grundschulen hat die Schulbehörde unter der Leitung von Senator Rabe 5,8 Prozent (im Vorjahr nur 2,8 Prozent) der 13.120 angemeldeten Schülerinnen und Schüler an ihrer Wunsch-Schule abgelehnt. Das bedeutet: 760 Erstklässler dürfen also im Sommer nicht an die von ihnen und ihren Eltern gewählte Grundschule gehen. Der Anteil der abgelehnten Erstklässler hat sich damit von 2,8 auf 5,8 Prozent mehr als verdoppelt!

An den Stadtteilschulen hat die Schulbehörde dieses Jahr 7,3 Prozent (im Vorjahr nur 6,7 Prozent) der 6.052 angemeldeten Schülerinnen und Schüler an ihrer Wunsch-Schule abgelehnt. Das bedeutet: 441 Fünftklässler dürfen also im Sommer nicht an die von ihnen und ihren Eltern gewählte Stadtteilschule gehen und müssen auf Grund der weiträumigen Verteilung dieser Schulen voraussichtlich lange Schulwege in Kauf nehmen.

An den Gymnasien sieht es ähnlich düster aus: Die Schulbehörde hat hier in diesem Jahr 4,7 Prozent (im Vorjahr nur 1,9 Prozent) der 6.740 angemeldeten Schülerinnen und Schüler an ihrer Wunsch-Schule abgelehnt. Das bedeutet: 316 Fünftklässler dürfen also im Sommer nicht an das von ihnen und ihren Eltern gewählte Gymnasium gehen und müssen voraussichtlich lange Schulwege in Kauf nehmen.

Für die erste Schulorganisationsrunde der Amtszeit von Schulsenator Rabe sind diese Zahlen ein außerordentlich schlechtes Ergebnis . Es gehört schon Einiges dazu, die Schülerinnen und Schüler so auf die Schulen zu verteilen, dass der Anteil der Ablehnungen in allen Schulformen so deutlich ansteigt. Es spricht deshalb auch viel dafür, dass die Behörde in dieser ersten Anmelderunde unter Senator Rabe massiv steuernd eingegriffen hat. So sollen nach derselben Presemitteilung allein für die Erst- und Fünftklässler 61 zusätzliche Container ("mobile Klassenzimmer") aufgestellt werden.

Melden Sie sich, wenn auch Ihr Kind an seiner Wunschschule abgelehnt worden ist und Sie Unterstützung für ein Widerspruchsverfahren benötigen! Wir können Ihnen auf Wunsch gerne auch verschiedene auf Schulrecht spezialisierte Rechtsanwälte empfehlen. Und gerell gilt:

Keine Angst vor dem Widerspruch in der Anmelderunde!

Inn denzurückliegendenn Tagen haben uns zahlreiche E-Mails von Eltern erreicht, die von groben behördlichen Fehlern z. B. bei der Schulwegberechnung berichten. Das überrascht nicht, denn selbst in derbehördlichen „Handreichung zur Organisation der Aufnahme in Klasse 1" heißt es:

„6. Umgang mit Widersprüchen

Bei der Anerkennung von Härtefällen und bei der Berechnung der Schulwege können durchaus Fehler auftreten. Deshalb dürfen Abhilfeentscheidungen erst getroffen werden, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, sonst besteht die Gefahr, dass Widersprüchen abgeholfen wird, denen die Schulleitung bei Kenntnis aller Widersprüche nicht abgeholfen hätte. …“ [Hervorhebung durch WWL]

Haben Sie deshalb, wenn auch Ihr Kind von einem der vielen Ablehnungsbescheide betroffen ist, die in diesen Tagen verschickt werden, keine Angst vor dem Widerspruch! Die Kosten im Falle einer abschlägigen Entscheidung würden nach Ziffer 6.1 Anlage B Gebührenordnung für das Schulwesen in Schülerangelegenheiten 31,00 bis maximal 256,00 EUR betragen. Die Schulbehörde ist dabei aber sicher gut beraten, allenfalls einen sehr geringen Betrag von maximal 50,00 EUR anzusetzen (andernfalls melden Sie sich gerne bei uns). Ferner hat Schulsenator Ties Rabe jedenfalls in der Elternkammer mitgeteilt, dass alle Widersprüche nach Möglichkeit im Dialog mit den Eltern geklärt werden sollen, also ohne streitige Entscheidung.

Wie so ein Widerspruch aussehen kann, finden Sie hier:

Muster-Widerspruch gegen Zuteilung anderen Schule in Klasse 1 bzw. 5

Beachten Sie, dass die Frist für einen wirksamen Widerspruch 1 Monat beträgt; legen Sie Ihren Widerspruch also möglichst zeitnah nach Erhalt des ablehnenden Bescheids ein. Für den direkten Austausch der betroffenen Eltern haben wir ferner eine Facebook-Gruppe eingerichtet, der Sie gerne beitreten können:

Kinder haben ein Recht auf ihre Wunschschule!