"Wir wollen lernen!" - Elternwahlrecht und individuelle Schulbildung ab Klasse 5

Sie können unsere Arbeit weiter unterstützen!

Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Wir wollen lernen!“ für die Erhaltung des Elternwahlrechts und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 haben den Verein:

Initiative „Wir wollen lernen!“ Förderverein für bessere Bildung in Hamburg e. V.

gegründet, der am 17. November 2008 beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer VR 20129 eingetragen worden ist. Die Satzung des Vereins finden Sie im vollständigen Wortlaut hier.

Aufgabe unseres Fördervereins ist es, die erfolgreiche Arbeit der Initiative - die weiterhin ausschließlich ehrenamtlich erfolgt - wirtschaftlich zu unterstützen. Dafür benötigt unser Förderverein Ihre finanziellen Zuwendungen.
 
Ziel ist es, bis zu unserem Volksbegehren 2009 bzw. Volksentscheid 2010 eine Öffentlichkeitsarbeits- und Informations-Kampagne in der Stadt durchführen. Diese Arbeit ist notwendig, weil Senat und Behörde über gut aufgestellte Kommunikationsabteilungen verfügen, und erhebliche Haushaltsmittel dafür verwenden, um ihre einseitige Sichtweise der Primarschul-Pläne öffentlich zu platzieren.
 
Um unsere rein ehrenamtlich und privat agierende Volksinitiative in die Lage zu versetzen, die bisherigen Erfolge auf eine solide Grundlage zu stellen und den Protest von Eltern und Lehrern zum Erfolg zu führen, haben wir uns entschlossen, die Arbeit durch Einschaltung externer Experten zu verbessern. Professionelle Kommunikation und Aufklärung durch den Verein sind eine zwingende Voraussetzung für das Erreichen der Ziele unserer Volksinitiative.

Bitte unterstützen Sie unseren Förderverein, damit wir die Hamburger Bevölkerung weiter informieren und die notwendigen 62.000 Unterschriften für das Volksbegehren im Oktober 2009 erreichen können! Jede Zuwendung hilft - auch ein Beitrag von 5, 10 oder 20 Euro (z. B. auch als monatlicher Dauerauftrag)!

Unsere Bankverbindung lautet:

Hamburger Sparkasse
BLZ 200 505 50
Konto Nr. 1280 / 310 689


Schulpolitische Tätigkeiten sind von der steuerrechtlichen Möglichkeit ausgenommen, steuerliche Gemeinnützigkeit bescheinigt zu bekommen. Der Verein ist aber selbstverständlich zur Rechnungslegung berechtigt. Alle Zuwender erhalten deshalb vom Verein regelmäßig alle 6 Monate per E-Mail einen Rechenschaftsbericht, in dem die Einnahmen (selbstverständlich ohne namentliche Nennung der Zuwender) und Ausgaben des Vereins offen gelegt werden.

Hamburg, 8. Dezember 2008

Ulf André Bertheau, Dr. Walter Scheuerl, Ralf Sielmann